Ferienfreizeiten ...

... verbringt die schönste Zeit mit (neuen) Freunden!

Teilnahmebedingungen ...

... für die Kinder-, Jugend- und Familienfreizeitmaßnahmen
des Turnverein Olpe 1848 e.V.

  1. Die Freizeiten werden im Namen und im Auftrag des Turnvereins Olpe e.V., Winterbergstraße 13, 57462 Olpe durchgeführt.
  2. Den Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder anschließen. Auf die Teilnahmebeschränkungen der jeweiligen Freizeiten (z. B. Zielgruppe und Alter) ist zu achten. Der Verein behält sich das Recht vor, Teilnehmer von vornherein von der Fahrt auszuschließen, wenn schon vor Beginn der Fahrt ein nach Paragraph 11 vorliegende Begründung vorliegt. Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Jede Freizeit wird von einem ausgebildeten Leitungsteam geleitet.
  4. Eine Änderung der Teilnehmerbeiträge kann bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen bis 21 Tage vor Reisebeginn möglich sein. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf Prozent oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.
  5. Für Skifreizeiten gilt: Kann aufgrund der vor Ort herrschenden Wetterverhältnisse (Regen, Tauwetter, Defekt von Bergbahnen etc.) oder aufgrund des Pistenzustandes kein Ski gefahren werden können, so besteht kein Regressanspruch gegenüber dem Turnverein Olpe e.V.
  6. Wir weisen darauf hin, dass die jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepte des Beherbergungsbetriebes, der Liftgesellschaft, der Verpflegungsbetriebe z. B. im Skigebiet, etc. zu beachten sind.
  7. Sollten ausgeschriebene Leistungen aufgrund von Einschränkungen durch die Schutz- und Hygienekonzepte sowie die gesetzlichen Auflagen nicht erbracht werden können, besteht kein Regressanspruch ggü. dem Veranstalter.
  8. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Turnverein Olpe e.V. berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
  9. Anmeldungen können nur online mit Hilfe des Anmeldeformulares erfolgen und gelten als verbindlich. Gültig wird die Anmeldung, sobald sie schriftlich vom Turnverein Olpe e.V. bestätigt worden ist. Der Turnverein Olpe e.V. behält sich vor, Mitglieder des Vereins bei den eingehenden Anmeldungen bevorzugt zu berücksichtigen. Mit der Anmeldung wird der vereinbarte Anzahlungsbetrag fällig.
  10. Bei Abmeldungen, die schriftlich erfolgen müssen, sind folgende Beiträge zu entrichten: a) bei Rücktritt bis 70 Tage vor Beginn der Ferienfreizeit: der Anzahlungsbetrag; b) bei Rücktritt von 69 Tagen bis 15 Tagen vor Beginn der Ferienfreizeit: 75 v. H. des Teilnehmerbetrages; c) bei Rücktritt von 14 Tagen bis zum Abfahrtstag: 90 v. H. des Teilnehmerbetrages.
  11. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die vereinbarte Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmaliger Aufforderung zu leisten. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Anmeldebestätigung übergeben bzw. am Abreisetag ausgehändigt.
  12. Sollte der Reisepreis an den Turnverein Olpe e.V. nicht fristgerecht gezahlt werden, so steht dem Verein ein Kündigungsecht zu.
  13. Allen Teilnehmern (hier insbesondere bei Kinder- und Jugendfreizeiten) wird das Baden gestattet, wenn nicht ihr gesetzlicher Vertreter gegenüber dem Turnverein Olpe e.V. schriftlich ein Badeverbot ausgesprochen hat.
  14. Das Team der Freizeit ist durch schriftliche Angabe über Krankheiten oder Gebrechen zu informieren, die bei der Durchführung der Freizeit von Bedeutung sein können. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr. Das Team kann Teilnehmer, die bei Antritt der Reise an solchen Krankheiten leiden, von der Teilnahme ausschließen. Sofern ansteckende Krankheiten bestehen, ist eine Teilnahme wegen Gefährdung der Mitreisenden nicht möglich. Die Höhe des zurückzuerstattenden Betrages setzt der Turnverein Olpe e.V. nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
  15. Bei den Freizeiten des Turnvereins Olpe e.V. handelt es sich um Gemeinschaftsfahrten. Die Teilnehmer sind deshalb angehalten, an den Programmangeboten teilzunehmen.
  16. In den Unterkünften gibt es Hausregeln, die selbstverständlich auch für den Turnverein Olpe e.V. und für die Teilnehmer gelten. Ebenso sind die Anweisungen der verantwortlichen Betreuer zu beachten. Bei grobem Verstoß gegen die Hausregeln, Anweisungen der Betreuer und bei einem grob ungebührlichen Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder einzelner Teilnehmer sowie dem Turnverein Olpe e.V. schadet, ist der Leiter der Freizeit berechtigt, den Teilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme an der Freizeit auszuschließen. Die Kosten der Rückreise - bei Minderjährigen einschl. der Kosten einer Begleitperson - hat der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter zu tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der (anteiligen) Teilnehmergebühren besteht nicht.
  17. Bei Kinder- und Jugendfreizeiten gilt, dass während der Freizeit stundenweise freie Zeit ohne Beaufsichtigung eingeplant wird.
  18. Schäden, die von Teilnehmern verursacht werden, sind auf eigene Kosten zu begleichen.
  19. Absprachen, egal welcher Art (durch Teilnehmer und Eltern), sind nur mit dem Leitungsteam der Freizeit und dem Hauptverantwortlichen der Freizeiten schriftlich auszuhandeln.
  20. Bei Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus wird die Mithilfe der Teilnehmer erwartet. Dies bezieht sind z. B. auf das Spülen von Geschirr und der Reinigung von Sanitäranlagen, Gemeinschaftseinrichtungen und Schlafzimmern.
  21. Foto- und Videoaufnahmen werden zum Zwecke der Dokumentation der Freizeit durch die Betreuungsteams vorgenommen. Die Veröffentlichung finden im Rahmen der DSGVO sowie der Bildrechte statt. Einsprüche dagegen sind ebenfalls im Rahmen der DSGVO sowie dem Bildrecht mitteilen. Privataufnahmen sind gestattet. Private Veröffentlichungen zwecks Weitergabe an einen weiteren Personenkreis als den familiären Kreis auf elektronischen oder sonstigen Medien sind nur nach Absprache und ausdrücklicher Erlaubnis durch den Turnverein Olpe e. V. gestattet.
  22. Vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Reiseveranstalter für eine dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich wird. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Teilnehmer 4.500,00 Euro, mindestens jedoch den dreifachen Reisepreis.
  23. Der Turnverein Olpe e.V. empfiehlt allen Reiseteilnehmern, auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung, eine Auslandskrankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
  24. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bedingung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bedingung verfolgt haben.

Olpe, 01.05.2023

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