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1. Grundlage
Grundlage der Regelung in dieser Beitragsordnung ist der § 4 der Satzung des Turnverein Olpe 1848 e. V. in der jeweils gültigen Fassung.
2. Solidarprinzip
Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins in den Abteilungen ist das Beitragsaufkommen aller Mitglieder.
3. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat gem. § 4 der Satzung des Turnverein Olpe 1848 e. V. nachfolgende Regelungen beschlossen. Die Beitragsordnung tritt zum 01.07.2009 in Kraft. Sie wird auf der Vereinsseite im Internet veröffentlicht.
4. Regelungen
4.1 Beiträge in allen Abteilungen
Die Höhe der monatlichen Beiträge wird wie folgt beschlossen:
| Beitrag | |
| Kinder bis einschl. 6 Jahre | 3,00 € |
| Kinder bis einschl. 14 Jahre | 3,50 € |
| Jugendliche bis einschl. 17 Jahre | 4,00 € |
| Studenten/Schüler/WED u. Ä. ab 18 Jahre | 5,00 € |
| Rentner | 5,00 € |
| Erwachsene | 6,50 € |
| Eltern und Kind | 7,00 € |
| Familien mit Kindern bis einschl. 21 Jahre | 12,00 € |
| passive Mitglieder/Fördermitglieder | 2,00 € |
4.2 Behinderten-Sport-Gemeinschaft (BSG)
Der BSG-Beitrag wird durch die Satzung der Behinderten-Sport-Gemeinschaft geregelt.
4.3 Aufnahmegebühren
Es wird eine Aufnahmegebühr von 7,00 € erhoben.
4.4 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
4.5 Soziale Härtefälle
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beiträge beim geschäftsführenden Vorstand gestellt werden.
4.6 Sonderbeiträge
Für dauerhaft kostenintensive Abteilungen können Sonderbeiträge erhoben werden. Sonderbeiträge werden durch den erweiterten Vorstand festgesetzt und geändert.
4.7 Fehl- und Rücklastgebühren
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschrift- oder Kontenänderungen umgehend schriftlich oder per Mail mitzuteilen. Durch zu verantwortende Fehl- und Rücklastgebühren entstehende Kosten sind dem Verein zu erstatten.
4.8 Bankeinzug
Die Mitgliedsbeiträge werden quartalsmäßig ausschließlich per Bankeinzug eingezogen.
4.9 Kündigungsfristen
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 30. Juni oder 31. Dezember jeden Jahres möglich und ist mindestens 4 Wochen zuvor dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich anzuzeigen.